Kurzzeitkennzeichen: Das sollten Autokäufer wissen

Wer schon einmal ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft oder eine Probefahrt bei einem Autohändler durchgeführt hat kennt es – das Kurzzeitkennzeichen.

Kennzeichen
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Dabei handelt es sich um ein Kfz-Kennzeichen, das kurzzeitig genutzt werden kann, um gekaufte Autos zur Zulassungsstelle oder einer Werkstatt zu fahren – auch Probefahrten werden häufig damit unternommen. Kurzzeitkennzeichen sind maximal fünf Tage gültig und können in ganz Deutschland verwendet werden. Die Kosten eines solchen Kennzeichens sind nicht einheitlich geregelt und können sich je nach Zulassungsstelle unterscheiden. So fallen in der Regel 10 bis 13 Euro Verwaltungskosten und 15 bis 20 Euro Schilderkosten an. Dazu kommen die Kosten für eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die sich auf 40 bis 130 Euro belaufen können. Versichert man das Auto anschließend über den gleichen Anbieter, werden die Kosten in der Regel erstattet. Mit einem solchen Kennzeichen ist das Fahrzeug über die Kfz-Versicherung abgesichert – ohne Kennzeichen ist hingegen kein Versicherungsschutz vorhanden. Laut einem Ratgeber von CosmosDirect darf das Fahrzeug zudem ausschließlich vom Versicherungsnehmer gefahren werden, da andernfalls die Kfz-Haftpflicht die Zahlung verweigern darf.

Kurzzeitkennzeichen
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Vor- und Nachteile der neuen Regelungen

Seit dem 1. April 2015 hat sich das Gesetz zur Vergabe von Kurzzeitkennzeichen grundlegend verändert. Dabei wurden die Richtlinien zur Vergabe verschärft, wodurch Missbrauch und kriminelle Machenschaften erschwert werden sollen. Die Änderungen hatten allerdings nicht nur positive Wirkungen, sondern führten auch vereinzelt zu Problemen.

  • Besonders Oldtimer-Freunde und Restaurateure leiden unter den neuen Richtlinien. Denn seitdem müssen Fahrzeuge über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) verfügen, damit sie ein Kurzzeitkennzeichen führen dürfen. Oldtimer oder alte Garagenfunde haben jedoch meist keine gültige HU und müssen nun umständlich mit dem Trailer abgeholt werden. Einzig die Fahrt zur nächstgelegenen Werkstatt oder Prüfstelle ist Käufern noch erlaubt, Probe- oder Überführungsfahrten sind dagegen verboten.
  • Vereinfacht hat sich hingegen der Autokauf für Fahrzeuge mit gültiger HU. Käufer werden nicht länger dazu gezwungen, ihre Zulassungsstelle am Wohnort zu nutzen, sondern können auch eine Zulassungsstelle am Standort des Verkäufers ansteuern. Dadurch werden längere Überführungsfahrten einfacher und Autokäufer sind nicht länger an die 5-Tage-Grenze ihrer Kurzzeitkennzeichen gebunden.
  • Der Kampf gegen Missbrauch und kriminelle Aktivitäten hat sich ebenfalls verbessert. Seit April 2015 werden Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen in einem zentralen Register eingetragen, wodurch gefälschte Kennzeichen besser erkannt werden können. In Berlin konnte dadurch ein groß angelegter Betrug aufgedeckt werden: Ein Kfz-Zulassungsdienst hatte insgesamt 1.180 Menschen betrogen, konnte aber dank des Melderegisters erwischt und verurteilt werden. Ohne das Register wäre der Betrug vermutlich nicht aufgefallen.
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